Heilpädagogischer Grundlehrgang

Für Fachkräfte mit Lehrabschlussprüfung, in einem handwerklichen, gewerblichen oder kaufmännischen Beruf oder AbsolventInnen von mittleren und höheren berufsbildender oder kunsthandwerklicher Schulen mit Lehrabschluss, die bei einem Träger der Behindertenhilfe tätig sind, schreibt die LEVO-StBHG, LGBl. Nr. 43/2004 in der Fassung LGBl. Nr. 51/2012 eine zusätzliche pädagogische Qualifikation im Ausmaß von 200 Stunden vor.
Mit dem heilpädagogischen Grundlehrgang wird diese Qualifikationsanforderung erfüllt.

Die TeilnehmerInnen sollen den Hintergrund für heilpädagogisches Handeln erfahren! Weiters soll der Kurs auch für Berufseinsteiger oder Berufssuchende als Orientierungshilfe dienen. Der Zugang ist ohne Einschränkung möglich.