Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV)

Das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung berechtigt sie in vielen Aufgabenbereichen der Hauskrankenpflege, Langzeitpflege und im Bereich der Behindertenarbeit zur Ausübung der Grundpflege und Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme unter Aufsicht eines gehobenen Gesunden- und Krankenpflegedienstes.
Angehörigen von Sozialbetreuungsberufen wird ein pflegerisches Grundwissen vermittelt.

Die Ausbildung umfasst 100 Stunden Theorie und 40 Stunden Praxis.

Die theoretische Ausbildung in „Gesundheits- und Krankenpflege" beinhaltet folgende Teilbereiche in den Aktivitäten u. existenziellen Erfahrungen des täglichen Lebens (AEDL)

  • Sich pflegen 
  • Essen und Trinken 
  • Ausscheiden 
  • Sich kleiden 
  • Sich bewegen

Die theoretische Ausbildung im Unterrichtsfach „Einführung in die Arzneimittellehre" beinhaltet

  • die Darreichungsformen und Wirkungsweisen von Arzneimitteln sowie 
  • die Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen bei der Verabreichung von Arzneimitteln

Die praktische Ausbildung ist in einer Behindertenbetreuungseinrichtung oder einem Pflegeheim unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu absolvieren.

Voraussetzungen:
  • Ausbildung zum/zur Diplom-BehindertenpädagogIn, Ausbildung zum/zur HeimhelferIn nach AFHG, Ausbildung zum/zur AltenfachbetreuerIn nach AFHG
  • Personen die in Ausbildung zur/zum HeimhelferIn, Fach SozialbetreuerIn mit Spezialisierung Behindertenbegleitung, Diplom SozialbetreuerIn mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung nach dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetz stehen.
  • Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu Trägern von Einrichtungen der Behindertenbetreuung stehen.