Ausbildung zum/zur Pflegeassistenz

Beim Berufsbild der Pflegeassistenz handelt es sich um einen qualifizierten Tätigkeitsbereich. Die Betreuung pflegebedürftiger Personen und dabei die Unterstützung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie von Ärzten stehen im Mittelpunkt der beruflichen Anforderungen.

Die wesentlichen Aufgaben von Pflegeassistenten sind:

 

  • Durchführung von pflegerischen Maßnahmen nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und von Ärzten
  • Durchführung von Grundtechniken der Pflege und der Mobilisation
  • Unterstützung der Körperpflege und Ernährung der Patienten
  • Krankenbeobachtung
  • prophylaktische Pflegemaßnahmen
  • Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen
  • Pflege, Reinigung und Desinfektion von Behelfen
  • Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen
  • Verabreichung von Arzneimitteln
  • Anlegen von Bandagen und Verbänden
  • Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln einschließlich Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens
  • Maßnahmen der Krankenbeobachtung aus medizinischer Indikation, wie Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht und Ausscheidungen sowie Beobachtung der Bewusstseinslage und der Atmung, etc.

Um Menschen unterschiedlichster Altersstufe und mit individuellen Bedürfnissen eine professionelle und umsichtige Begleitung und Unterstützung zu gewährleisten, bedarf es einer komplexen, praxis- und bedürfnisorientierten Ausbildung auf hohem Niveau.

 

Unter Begleitung multiprofessionellen Lehrpersonals mit langjähriger Berufserfahrung werden sie gezielt dabei unterstützt, diese berufliche Qualifikation zu erreichen.