RettungssanitäterIn

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten RettungssanitäterIn gemäß Sanitätergesetz (BGBl. I Nr. 30/2002)

Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen eine Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten RettungssanitäterIn. Zusätzlich haben Sie bei uns die Möglichkeit das Berufsmodul, das für die berufsmäßige Ausübung notwendig ist, zu absolvieren.

Nach einem positiven Abschluss (erfolgreiche Absolvierung einer kommissionellen Prüfung) beider Ausbildungen sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung „RettungssanitäterIn" zu führen und als solcher/e tätig zu werden.

Wesentliche Inhalte:
  • Defibrillation mit halbautomatischen Geräten
  • Rettungswesen
  • Katastrophen und Großschadenereignisse
  • Angewandte Psychologie und Stressbewältigung
  • 160 Stunden Rettungsdienstpraktikum
  • Erste Hilfe und erweiterte Erste Hilfe
  • Anatomie und Physiologie
  • Hygiene-Maßnahmen
  • Maßnahmen bei Störungen der Vitalfunktionen
  • Notfälle und Maßnahmen bei verschiedenen Krankheitsbildern
  • Maßnahmen bei speziellen Notfällen
  • Gerätelehre und Sanitätstechnik
  • Notarztassistenz
Teilnahmevoraussetzungen:
  • erforderliche Sprachkenntnisse
  • vollendetes 17. Lebensjahr
  • abgeschlossene allgemeine Schulpflicht
  • gesundheitliche Eignung lt. ärztlichem Attest (zu Ausbildungsbeginn nicht älter als ein Monat)
  • Unbescholtenheit (Strafregisterauszug, zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate)
  • positives Aufnahmeverfahren
Vortragende:

Ärzte, LehrsanitäterInnen, PraxisanleiterInnen, fachkundiges Personal