Grünes Kreuz Steiermark
Öffentlich anerkannter allgemeiner Rettungsdienst
Bei Erwerb des Führerscheins ist es vorgeschrieben an einer Unterweisung in
LEBENSRETTENDEN SOFORTMAßNAHMEN
gemäß § 6 Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung, BGB1. II Nr. 320/1997 zuletzt geändert durch BGB1. II Nr. 88/2000 teilzunehmen.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Ort eines Verkehrsunfalls (6 UE)