Erste Hilfe Unterweisung - Führerschein

Bei Erwerb des Führerscheins ist es vorgeschrieben an einer Unterweisung in

LEBENSRETTENDEN SOFORTMAßNAHMEN

gemäß § 6 Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung, BGB1. II Nr. 320/1997 zuletzt geändert durch BGB1. II Nr. 88/2000 teilzunehmen.

Die Inhalte:

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Ort eines Verkehrsunfalls (6 UE)