Fortbildung Rettungssanitäter

Sanitäter und Sanitäterinnen sind verpflichtet lt. San G § 50, zur

 

  • Information über die neuesten berufseinschlägigen Entwicklungen und Erkenntnisse und
  • Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Innerhalb von jeweils zwei Jahren sind Fortbildungen mit einer Dauer von mindestens 16 Stunden zu besuchen.

 

Unsere Fortbildungen werden für Haupt- und Ehrenamtliche MitarbeiterInnen des Grünen Kreuz Steiermark bzw. für Mitglieder vom Grünen Kreuz Steiermark angeboten.