Berufsmodul RS

Voraussetzung für eine berufsmäßige Ausübung von Tätigkeiten des Sanitäters/der Sanitäterin ist eine entsprechende Ausbildung zum/zur RettungssanitäterIn sowie zusätzlich die erfolgreiche Absolvierung des Berufsmoduls.

Das Berufsmodul umfasst eine theoretische Ausbildung im Gesamtausmaß von 40 Stunden. In den nachstehend angeführten Fächer ist jeweils eine Einzelprüfung zu absolvieren:

  1. Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  2. Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesen
  3. Dokumentation