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Rezertifizierung

Rezertifizierung lt. San G § 51

SanitäterInnen sind verpflichtet ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Herz-Lungen-Wiederbelebung einschließlich der Defibrillation mit halbautomatischen Geräten binnen jeweils zwei Jahren durch einen qualifizierten Arzt überprüfen zu lassen. Bei uns haben Sie die Möglichkeit zur Erlangung dieser Rezertifizierung.

Anmerkung:
Die Defibrillation ist eine Behandlungsmethode gegen lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen, Kammerflimmern und Kammerflattern. Dabei soll die normale Herzaktivität durch starke Stromstöße wieder hergestellt werden. Das verwendete Gerät nennt man Defibrillator oder im Fach-Jargon auch "Defi".