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Ausbildung zum/zur PflegehelferIn

Beim Berufsbild der Pflegehilfe handelt es sich um einen qualifizierten Tätigkeitsbereich. Die Betreuung pflegebedürftiger Personen und dabei die Unterstützung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie von Ärzten stehen im Mittelpunkt der beruflichen Anforderungen.

Die wesentlichen Aufgaben von PflegehelferInnen sind:

  • Durchführung von pflegerischen Maßnahmen nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und von Ärzten
  • Durchführung von Grundtechniken der Pflege und der Mobilisation
  • Unterstützung der Körperpflege und Ernährung der Patienten
  • Krankenbeobachtung
  • prophylaktische Pflegemaßnahmen
  • Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen
  • Pflege, Reinigung und Desinfektion von Behelfen
  • Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder von Ärzten
  • Verabreichung von Arzneimitteln
  • Anlegen von Bandagen und Verbänden
  • Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln einschließlich Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens
  • Maßnahmen der Krankenbeobachtung aus medizinischer Indikation, wie Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht und Ausscheidungen sowie Beobachtung der Bewusstseinslage und der Atmung, etc.

Falls Sie Interesse an der Absolvierung unserer Ausbildungslehrgänge haben, zögern Sie bitte nicht, und treten Sie direkt mit uns in Kontakt. Sehr gerne beantworten wir Ihnen alle Detailfragen.